Die Hochschulleitung hat per 1. Juli 2021 eine Weisung zur Benutzung von Informatikmitteln an der OST erlassen, die für alle OST-Angehörigen gilt. Die Weisung ersetzt die bisherigen Regelungen der ehemaligen Teilhochschulen und vereinheitlicht die Benutzung der Informatikmittel in der OST. Das Ziel ist die Sicherstellung eines stabilen Betriebs der Informatik- und Kommunikationsmittel sowie die Informations- und Datensicherheit. Des Weiteren werden darin Themen wie Zugangsberechtigungen, Datenzugriffsrechte sowie die Verwendung und der Umgang mit den ICT-Geräten geregelt.